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ArbG Gelsenkirchen, 08.04.2019 - 1 Ga 7/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 08.04.2019 - 1 Ga 7/19
- LAG Hamm, 04.07.2019 - 11 SaGa 13/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00
Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 08.04.2019 - 1 Ga 7/19
Sie dient nicht nur dem Interesse des einzelnen Bewerbers, sondern als Prinzip der so genannte Bestenauslese auch dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Verwaltung (vgl. mwN BAG, Urteil vom 28.5. 2002 - 9 AZR 751/00, NZA 2003, 324). - LAG Sachsen, 21.03.2003 - 3 Sa 125/03
Einstweilige Verfügung zur Besetzungssperre im Rahmen eines Konkurrentenstreits
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 08.04.2019 - 1 Ga 7/19
Die einstweilige Verfügung als Zwischenentscheidung verschafft damit dem Gericht den nötigen zeitlichen Raum, um sachgerecht über die Konkurrentenklage entscheiden zu können (vgl. mwN LAG Sachsen, Urteil vom 21.03.2003 - 3 Sa 125/03). - LAG Hessen, 10.12.2001 - 13 Sa 1527/00
Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle im Wege eines beamtenrechtlichen …
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 08.04.2019 - 1 Ga 7/19
Durch die Gerichte für Arbeitssachen kann nur überprüft werden, ob der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe beachtet und die Personalvertretung ausreichend beteiligt hat Die Auswahlentscheidung darf weder grob sachwidrig noch willkürlich sein (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 10.12.2001 - 13 Sa 1527/00 , BeckRS 2001, 30879557 mwN).
- LAG Hamm, 04.07.2019 - 11 SaGa 13/19 Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 08.04.2019 - 1 Ga 7/19 - wird auf Kosten der Verfügungsklägerin zurückgewiesen.